PfandBG
Die hohe Sicherheit des Pfandbriefs ergibt sich aus den Vorschriften des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) sowie den zum PfandBG erlassenen Verordnungen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, haben wir Ihnen hier entsprechende Grundlagendokumente wie Gesetzestexte, Verordnungen sowie einzelne, mit verschiedenen Novellierungen in Zusammenhang stehende Dokumente zusammengefasst. Als Arbeitshilfen bieten wir außerdem Textfassungen der Verordnungen gemäß Pfandbriefrechtlicher Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2022 im „Änderungsmodus“ an.
Dokumente
Pfandbriefrechtliche Meldungen nach PfandMeldeV - Excel-Übersicht
Am 7. Oktober 2022 wurde die Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen (PfandMeldeV) unter Artikel 1 der Pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 36 vom 7. Oktober 2022, S. 1614 - 1716). Die 24 zur Verordnung gehörenden Anlagen wurden nur in Textform veröffentlicht. Eine Excel-Übersicht dieser Anlagen der BaFin fand sich nur in der Konsultation zur PfandMeldeV (10/2021). Die hier download-fähige Excel-Datei wurde vom vdp auf dieser Grundlage als unverbindliche Arbeitshilfe erstellt und dient ausschließlich der Information. Für den Inhalt (Vollständigkeit bzw. fehlerfreie Übereinstimmung mit dem Wortlaut der PfandMeldeV, etc.) wird keine Haftung übernommen. Alle Angaben ohne Gewähr.

PfandBG-Novelle 2021: Unverbindliche konsolidierte PfandBG-Fassung, Stand zum 1.7.2021.
Unverbindliche konsolidierte PfandBG-Fassung, inkl. der Änderungen der PfandB-Novelle 2021, die zum 1.7.2021 in Kraft treten.
PfandBG-Novelle 2021: Unverbindliche konsolidierte PfandBG-Fassung, Stand zum 8.7.2022
Unverbindliche konsolidierte PfandBG-Fassung, inkl. der Änderungen der PfandB-Novelle 2021, die zum 8.7.2022 in Kraft treten.