Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung

Die Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung besteht aus insgesamt neun Artikeln und novelliert alle Pfandbriefverordnungen. Neben der neu gesetzten Broschüre mit den aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexten bieten wir als Arbeitshilfen konsolidierte Fassungen der einzelnen Verordnungen im Änderungs-Modus, in denen die Neuerungen kenntlich gemacht sind. Diese Arbeitshilfen sind unverbindlich und dienen ausschließlich der Information. Für den Inhalt (Vollständigkeit bzw. fehlerfreie Übereinstimmung mit dem Wortlaut der PfandMeldeV, etc.) wird keine Haftung übernommen. Alle Angaben ohne Gewähr.