Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe

Die im vdp organisierten Pfandbriefbanken haben Mindeststandards erarbeitet, die Pfandbriefbanken erfüllen müssen, wenn sie einen grünen Hypothekenpfandbrief oder grünen Öffentlichen Pfandbrief emittieren wollen. Sie sollen dem Markt für Grüne Pfandbriefe weiteren Schub verleihen und eine sinnvolle Orientierungshilfe für aktive wie potenzielle Emittenten sowie interessierte Investoren bieten.

Die deutschen Pfandbriefbanken bekennen sich zu den Klimazielen und wollen ihren Beitrag leisten, dass die geplanten CO2-Einsparungen erreicht werden können. Im Auftrag und für seine Mitgliedsinstitute verantwortet der vdp seit 2019 zentral die Markenrechte für das Produkt „Grüner Pfandbrief“. So soll eine stringente Weiterentwicklung des noch jungen Marktsegmentes sichergestellt werden. Hierzu haben die im Verband organisierten und in dem Segment aktiven Pfandbriefbanken Mindeststandards für die Emission grüner Hypothekenpfandbriefe und Öffentlicher Pfandbriefe erarbeitet. Es handelt sich dabei um Hypothekenpfandbriefe, die mit grünen Immobilienfinanzierungen besichert sind sowie um Öffentliche Pfandbriefe, die mit Kommunal- und Staatsfinanzierungen besichert sind, die einem ökologisch nachhaltigen Zweck dienen. Sämtliche Vorschriften des Pfandbriefgesetzes gelten dabei auch für Grüne Pfandbriefe.

Die Standards für grüne Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe berücksichtigen die Überlegungen auf EU-Ebene zur Einführung einer so genannten Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und eines EU Green Bond Standards. Sie beinhalten u.a. Anforderungen an die Energieeffizienz der finanzierten Gebäude und verpflichten die Pfandbriefbanken auf ein hohes Maß an Transparenz. Investoren können sich so darauf verlassen, dass alle Grünen Pfandbriefe hohen Nachhaltigkeitsanforderungen genügen.

Hohes Maß an Transparenz

Eine wichtige Rolle spielt die Transparenz, denn Investoren wollen wissen, in was sie investieren. Die Pfandbriefbanken verpflichten sich daher, detaillierte Informationen über Grüne Pfandbriefe zu veröffentlichen. Hierzu gehören insbesondere Informationen zu den sich qualifizierenden Vermögenswerten in den Deckungsmassen, das so genannte Green Bond Framework des Emittenten und der von einer unabhängigen, qualifizierten Partei erstellte „External Review“. All diese Informationen stellen die im Segment Grüner Pfandbrief aktiven Emittenten regelmäßig auf ihren Homepages bereit. (Vgl. Emittentenübersicht).

Green Bond Frameworks

Die Green Bond Frameworks der deutschen Pfandbriefbanken bauen auf den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) auf, die sich im Markt als Standard etabliert haben. Die Prinzipien verlangen von den Emittenten Regelungen zur Verwendung der Emissionserlöse, für die individuelle Projektauswahl, das Management der Erlöse und für das Reporting festzulegen. Sie setzen daher vor allem den Rahmen für Green Bonds, während die konkreten Anforderungen individuell festgelegt werden.

Die Pfandbriefbanken gehen dabei im Falle grüner Hypothekenpfandbriefe im Detail durchaus unterschiedliche Wege, grundsätzlich wird aber am Energieverbrauch bzw. -bedarf angesetzt. So haben die meisten Banken Höchstwerte für den Energieverbrauch/-bedarf eines Gebäudes in Abhängigkeit vom Gebäudetyp festgelegt. Als Nachweis wird häufig der Energieausweis verwendet. Da dieser aber nicht immer vorliegt, erlauben einige Emittenten alternativ auch das Abstellen auf die Top-Kategorien bestimmter Nachhaltigkeitszertifikate.

Eine weitere Alternative ist die Zugehörigkeit der Immobilie zu den 15% mit dem niedrigsten Energieverbrauch bzw. -bedarf, bezogen auf den nationalen Immobilienbestand. Bei Wohnimmobilien kann überdies auf eine vorhandene Kofinanzierung über KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen bzw. Sanieren abgestellt werden.

Die Investoren interessiert nicht nur, wie die Banken die Emissionserlöse verwenden, sondern vor allem, welchen Beitrag ihre Investments zum Klimaschutz tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund bekommt das Impact Reporting eine zunehmend größere Bedeutung. Daher findet sich in den Mindeststandards auch eine Verpflichtung zur Durchführung und Veröffentlichung eines jährlichen Impact Reportings. Den steigenden Anforderungen der Investoren wird dadurch Rechnung getragen, dass kontinuierlich an einer Verbesserung des Impact Reporting gearbeitet werden wird.

Kontinuierliche Weiterentwicklung vorgesehen

Die Pfandbriefbanken bekennen sich zudem zum Ziel der Pariser Klimakonferenz 2015, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Laut dem Klimaschutzplan der Bundesregierung ist für den Gebäudesektor eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf etwa 70 Mio. Tonnen im Jahr 2030 und CO2-Neutralität bis 2045 vorgesehen. Die Pfandbriefbanken können nur indirekt einwirken, denn sie bauen oder renovieren keine Gebäude selbst. Was sie aber leisten können, ist bei der Finanzierung entsprechender Vorhaben Anreize für energieeffiziente Gebäude zu schaffen. Das gilt sowohl für Gewerbe- wie auch Wohnimmobilien. Entsprechend haben einige Pfandbriefbanken "grüne" Immobilienfinanzierungen im Angebot, bei denen sie ihren Kunden günstigere Konditionen anbieten als bei der Finanzierung herkömmlicher Immobilien.

Gleiches gilt für Kommunal- und Staatsfinanzierungen, die einem ökologisch nachhaltigem Ziel dienen. Auch hier fördern Pfandbriefbanken indirekt öffentliche Vorhaben in Bereichen, wie z.B. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verschmutzungsprävention, Sauberer Transport/Mobilität oder nachhaltiges (Ab-)Wassermanagement. 

Um die langfristigen Ziele zu erreichen, werden zudem die Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe regelmäßig überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Dies geschieht in einem separaten Gremium, in dem die Pfandbriefbanken vertreten sind, die bereits in dem Segment aktiv sind. Die Gruppe befasst sich auch mit Fragen rund um den Sozialen Pfandbrief.

Regulatorische Überlegungen und Industrieinitiativen berücksichtigt

Berücksichtigt werden zudem die regulatorischen Entwicklungen im Bereich Sustainable Finance. Dies gilt insbesondere für die EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und die damit verbundenen technischen Kriterien für ökologisch nachhaltige Aktivitäten, die einen Beitrag leisten, den Klimawandel einzudämmen. Darüber hinaus orientieren sich die Mindeststandards am EU Green Bond Standard.

Ferner besteht eine Verknüpfung zur „Energy Efficient Mortgage Initiative“ des Europäischen Hypothekenverbandes/ECBC. Ziel der Initiative ist die Etablierung grüner Immobilienfinanzierungen in Europa bei gleichzeitig verbesserter Datenlage. Zudem soll analysiert werden, ob bei grünen Immobilienfinanzierungen eine geringere Ausfallwahrscheinlichkeit und/oder Ausfallschwere gegeben ist als bei herkömmlichen Finanzierungen. Der vdp fungiert als so genannter „National Hub“ und koordiniert in dieser Funktion die deutschen Arbeiten und teilnehmenden Banken.