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Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV

04.10.2022 PfandBG

Für Grundstücksicherheiten und an Grundstücken und vergleichbaren Rechten gesicherte Forderungen, die zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendet werden, muss nach § 14 Pfandbriefgesetz ein Beleihungswert ermittelt werden.

Die Ermittlung des Beleihungswertes wird in § 16 des Pfandbriefgesetzes geregelt. Nach § 16 Abs. 4  Pfandbriefgesetz regelt eine Rechtsverordnung, zu deren Erlass das Bundesministerium der Finanzen die BaFin ermächtigt hat, Einzelheiten der Methodik und Form der Beleihungswertermittlung sowie die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Gutachter.

Diese Verordnung ist am 22. Mai 2006 veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 24) und ist am 1. August 2006 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt 2009 novelliert.

 

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