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Die rechtlichen Grundlagen der Pfandbriefemission

01.10.2017
Jens Tolckmitt und Dr. Otmar Stöcker

Pfandbriefe sind gedeckte, verzinsliche Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten, die eine Erlaubnis zur Ausübung des Pfandbriefgeschäfts haben (Pfandbriefbanken), emittiert und am Kapitalmarkt platziert wer­den. Sie dienen diesen Kreditinstituten zur Refinanzierung bestimmter durch Grundpfandrechte, Schiffshypotheken und Flugzeughypotheken besicherter Kredite sowie von Forderungen gegen staatliche Stellen. Je nach Art der Besicherung werden sie als Hypothekenpfandbriefe, Schiffs­pfandbriefe, Flugzeugpfandbriefe sowie Öffentliche Pfandbriefe bezeich­net. Pfandbriefe werden meist als Inhaber­ aber auch als Namensschuld­verschreibungen ausgegeben.

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