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Weitere Deckungswerte als notwendiger Bestandteil von Pfandbriefdeckungsmassen

01.09.2012
Sascha Kullig und Andreas Luckow, vdp

Erwirbt ein Investor einen Hypothekenpfandbrief, will er sicher sein, dass dahinter Immobiliendarlehen und Grundpfandrechte stehen. Warum sollten auch noch andere Vermögenswerte als Sicherheiten verwendet werden dürfen? Wäre das nicht Etikettenschwindel?

Wollen Pfandbrief emittierende Banken die sehr günstigen Refinanzierungskonditionen des Pfandbriefs etwa ausnutzen und mit Ersatzdeckungswerten – heute weitere Deckungswerte genannt – hohe Gewinnmargen erzielen? Solche Fragen werden in letzter Zeit häufiger gestellt, seitdem die weiteren Deckungswerte in den Fokus einiger Anleger und Analysten gerückt sind. Dabei ist die Zulassung und Verwendung von weiteren Deckungswerten älter als das Hypothekenbankgesetz. Die folgenden Ausführungen legen dar, dass weitere Deckungswerte mitnichten Teufelszeug, sondern ein wichtiger, sinnvoller und notwendiger Bestandteil einer Pfandbriefdeckungsmasse sind.  

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