PfandBG-Novellen 2010: Restrukturierungsgesetz vom 9. Dezember 2010
Mit der Novelle des Pfandbriefgesetzes 2010 wird eine weitere Stärkung der Pfandbriefqualität erreicht.
Vorrangiges Ziel dieser Novelle ist es, die Rechtsposition des Sachwalters weiter zu stärken, um ihm den Zugang zu Liquiditätsfazilitäten zu erleichtern. Zudem werden die Regelungen für die Zusammenarbeit von Treuhänder und Pfandbriefbank weiter entwickelt und hierbei eine an die Regelung für Wirtschaftsprüfer angelehnte Haftungsbegrenzung vorgesehen. Eine erneute Änderung wurde schließlich für die Transparenzpflichten nach § 28 PfandBG vorgenommen.
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) vom 9. Dezember 2010, veröffentlicht im BGBl Teil I Nr. 63 (S. 1900 -1932), in Kraft ab dem 1.1.2011