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UKD 6.6 Ertragswertverfahren - Sonderfälle des § 13 BelWertV

Stand 20.04.2020

Wenn die BaFin – wie an anderer Stelle bereits erwähnt – ausführt, dass in § 24 Abs. 1 BelWertV eindeutig geregelt ist, dass die anstelle eines Gutachtens nach § 5 zu erstellende vereinfachte Wertermittlung allen übrigen Anforderungen dieser Verordnung genügen muss, bedeutet dies auch, dass es bei der Anwendung des § 13 BelWertV (Ermittlung des Ertragswertes in besonderen Fällen) keine Erleichterungen im Kleindarlehensbereich gibt.

 

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