Stärkung der deutschen Festzinskultur
Berlin, 15. März 2024
Vorfälligkeitsentschädigung ist europarechtlich zulässig / EuGH-Entscheidung wird begrüßt
Die Pfandbriefbanken begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Demnach ist die in Deutschland übliche Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung von Darlehen europarechtlich zulässig.
„Die heutige EuGH-Entscheidung ist im Sinne aller Marktakteure – zum einen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn sie stärkt die deutsche Festzinskultur, die seit jeher ein Garant für die Stabilität des Immobilien- und Finanzmarkts Deutschlands ist. Und zum anderen schafft sie wichtige Planungssicherheit für Kreditinstitute“, erklärte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. „Erfreulich ist auch, dass nach der EuGH-Entscheidung kein Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber besteht.“