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vdp im Lobbyregister eingetragen

Am 1. Januar 2022 ist das Lobbyregistergesetz in Kraft getreten. Bis Ende Februar sind Interessenvertreter:innen verpflichtet, sich in das neue Lobbyregister einzutragen. Der vdp ist dieser Verpflichtung nunmehr nachgekommen. 

In der letzten Legislaturperiode hatte sich die Große Koalition als Folge des Fehlverhaltens von einzelnen Abgeordneten auf ein Lobbyregister verständigt, das digital beim Deutschen Bundestag geführt wird und öffentlich einsehbar ist. Die Registrierungspflicht betrifft alle natürlichen Personen und Organisationen, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Abgeordneten, Fraktionen oder der Leitungsebene der Bundesregierung nehmen. In der Bundesregierung gilt dies konkret für den Kontakt zu Minister:innen, den Parlamentarischen Staatssekretär:innen, den Staatssekretär:innen sowie den Abteilungsleiter:innen und Unterabteilungsleiter:innen.

Zusätzlich zum Eintrag müssen alle betroffenen Organisationen sowie deren interessenvertretende Beschäftigte einen Verhaltenskodex zum Lobbying akzeptieren.

Der vdp unterstützt die mit dem Lobbyregister angestrebte Transparenz der Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung.

„Der Eintrag ist wichtig und nötig“, erklärte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. „Lobbyismus gehört untrennbar zum demokratischen Prozess. Die nun geschaffene Transparenz verschafft ihm Legitimation und ist deshalb im ureigensten Interesse von uns Interessenvertretern. Die Transparenz trägt aber hoffentlich auch dazu bei, manches verschobene Bild, das Medien, Wissenschaft und bisweilen auch die Politik selbst über legitime Interessenvertretung verbreiten, zu korrigieren.“ 

Transparenz muss Mandatslobbyismus umfassen

Die Inhalte des nun geschaffenen Registers gehen dem vdp jedoch noch nicht weit genug:

„Ausgangspunkt der Diskussion um das Lobbyregister war die völlig intransparente Lobbytätigkeit von Abgeordneten des Deutschen Bundestages parallel zu ihrem Mandat. Diese wird nun vom Lobbyregister gar nicht erfasst. Insofern ist das jetzt ein guter Anfang, die Transparenz sollte aber perspektivisch noch weiter gefasst werden“, betonte Tolckmitt. „Wir vermissen insbesondere noch Regelungen zur Offenlegung von Mandatslobbyismus von Abgeordneten.“