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Gesetzespaket zur Harmonisierung von Covered Bonds tritt in Kraft

Am heutigen 7. Januar 2020, genau 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 18. Dezember 2019, ist das Gesetzespaket, bestehend aus der Richtlinie (EU) 2019/2162 zur Harmonisierung von gedeckten Schuldverschreibungen sowie der Verordnung (EU) 2019/2160 zur Änderung von Art. 129 CRR, in Kraft getreten. Damit schafft der Gesetzesgeber einheitliche Covered Bonds-Standards auf europäischer Ebene und sichert ihre nachhaltige regulatorische Privilegierung.

Der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vorausgegangen war die Verabschiedung des Gesetzespakets durch das Plenum des Europäischen Parlaments am 10. Oktober 2019 sowie die formelle Verabschiedung durch den Europäischen Rat am 8. November 2019. Nach Inkrafttreten des Gesetzespakets am 7. Januar 2020 haben die nationalen Gesetzgeber 18 Monate Zeit – also bis zum 8. Juli 2021 – die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für die Anwendung der jeweiligen Vorschriften gibt es anschließend eine zwölfmonatige Übergangsfrist – bis zum 8. Juli 2022.

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken begrüßt diesen Schritt, wirkt er doch bereits seit mehr als 50 Jahren auf einen europaweiten Austausch und eine regulatorische Verankerung hin.