E-Learning-Modul Pfandbriefgesetz

E-Learning gehört angesichts seiner vielfältigen Gestaltungskonzepte zum integralen Bestandteil moderner Lern- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Gerade die rasche Entwicklung von Technologien und die Zunahme an neuen Wissensbeständen erfordern eine sukzessive Weiterbildung. Hierbei kommt dem E-Learning eine immer größer werdende Bedeutung zu.

Die vdpPfandbriefAkademie hat zusammen mit vdp-Geschäftsführer Dr. Otmar Stöcker mehrere E-Learning-Module entwickelt, die die Grundlagen des deutschen Pfandbriefgesetzes erläutern.

Die Module beinhalteten unter anderem die Themenschwerpunkte:

  • Pfandbriefe als Wertpapiere
  • Bedeutung des Deckungsprinzips & Deckungsregisters
  • Insolvenz des Pfandbriefemittenten
  • Funktion des Treuhänders

Modul: Das deutsche Pfandbriefgesetz

Das Modul erläutert die Grundlagen des Pfandbriefgesetzes. Es werden unter anderem Themenschwerpunkte wie Pfandbriefe als Wertpapiere, die zentrale Bedeutung des Deckungsprinzips & Deckungsregisters und die Insolvenz des Pfandbriefemittenten behandelt.

Modul: Deckungsrechnung und Derivate

In diesem Vertiefungsmodul werden die Bestimmungen des PfandBG und der PfandBarwertV zur nenn- und barwertigen Deckungsrechnung erläutert. Daneben werden die Regelungen zur weiteren Deckung, zur Liquiditätssicherung und Derivaten dargelegt.

Modul: Öffentliche Deckungswerte 1 und 2

Die beiden Vertiefungsmodule bauen auf dem Grundlagenmodul auf. Hierbei werden die Voraussetzungen erläutert, unter denen Kommunalfinanzierungen (Modul 1) und Exportfinanzierungen (Modul 2) zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendet werden dürfen.

Modul: Der Treuhänder und das Deckungsregister - Teil 1: Der Treuhänder in der Pfandbriefbank

Jede Pfandbriefbank benötigt einen von der BaFin bestellten unabhängigen Treuhänder und mindestens einen Stellvertreter. Dieses Modul gibt einen Überblick über die Tätigkeit des Treuhänders im Zusammenspiel mit der Pfandbriefbank, über seine Rechtsstellung und Vergütung sowie über seine Haftung.

Modul: Der Treuhänder und das Deckungsregister - Teil 2: Die Deckungsregisterführung

Es gehört zu den Kernaufgaben des Treuhänders, die Interessen der Pfandbriefgläubiger zu schützen. Dafür hat er die vorschriftsmäßige Deckung zu überwachen und die Eintragung der betreffenden Deckungswerte in das Deckungsregister zu bestätigen.

Modul: Transparenz

In diesem Vertiefungsmodul werden die Bestimmungen des § 28 PfandBG, Artikel 14 der EU-Covered-Bond-Richtlinie sowie die freiwilligen Transparenzinitiativen des vdp und ECBC mit dem Rechtsstand 8.7.2022 erläutert.

Die Module finden Sie bitte auf dieser Seite rechts im Downloadbereich.