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Immobilienfinanzierung transparent gemacht

Nach dem seit Juni 2010 geltenden Verbraucherkreditrecht sind die Banken verpflichtet, ihre Kunden vor Abschluss eines Darlehensvertrages umfassend zu informieren. Dazu setzen die Mitgliedsinstitute des vdp unter anderem folgende Broschüre ein:

Broschüre: Immobilienfinanzierung transparent gemacht

Diese umfassende Verbraucherinformation ist für die deutschen Pfandbriefbanken allerdings nicht neu. Bereits im März 2001 hatte die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen kreditwirtschafltichen Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen einen Verhaltenskodex für Hypothekar-Kreditgeber vorgestellt.

Dieser Verhaltenskodex sieht vor, Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu informieren. Dadurch soll die Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden.

Die Beachtung des Kodexes war freiwillig. Sämtliche vdp-Mitgliedsinstitute hatten sich aber zu seiner Einhaltung verpflichtet.

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