Transparenzangaben § 28 PfandBG, Sparkassen
Basierend auf einer Kooperation des vdp und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) erstellt das DSGV-Pfandbriefbüro die Transparenzberichte der Sparkassen, die Pfandbriefe im Umlauf haben, in einem einheitlichen Format. Angelehnt an die vdp -§ 28 – Transparenzinitiative, werden die Sparkassen-Transparenzberichte in vier Datei-Formaten zur Verfügung gestellt.
Aus technischen Gründen werden die Daten der Sparkassen ab einschließlich Q3 2022 zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt bzw. nachträglich veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.