PfandBG – Pfandbriefbanken schlagen Fälligkeitsverschiebung vor
Ende Oktober 2015 hat der vdp seine Vorstellung zur Einführung der Möglichkeit einer Fälligkeitsverschiebung in das Pfandbriefgesetz (PfandBG) an das Bundesfinanzministerium gerichtet. Im Folgenden werden die Hintergründe und der Inhalt dieses Vorschlages vorgestellt.