100 Jahre Hypothekenbankgesetz
Textsammlung und Materialien
Alte Gesetze sind gute Gesetze. Das Hypothekenbankgesetz ist mit 100 Jahren sowohl ein altes als auch ein gutes Gesetz. Die laufende Anpassung an die nationalen und internationalen Rechts- und Marktentwicklungen ändert nichts an dieser grundsätzlichen Bewertung.
Die für den Geschäftsrahmen der Hypothekenbanken geltenden Vorschriften waren häufiger Gegenstand von Änderungen als die Regelungen über die Ausgabe von Pfandbriefen. Das Deckungsprinzip, die Wertermittlung und die Beleihungsgrenze, das Deckungsregister und das Befriedigungsvorrecht der Pfandbriefgläubiger - diese gesamte für den Pfandbrief geltende Vorschriftenkette blieb durchgänig erhalten.