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Covered Bond Harmonisierung - auf der Zielgeraden nicht vom Weg abkommen

01.10.2017
Sascha Kullig

Nun steht es fest: die EU­Kommission hat für das erste Quartal 2018 eine Gesetzesinitiative zur EU­weiten Harmonisierung von Covered Bonds ange­kündigt. Damit biegt ein Vorhaben auf die Zielgerade ein, das bereits Ende 2012 seinen Anfang nahm. Der vdp und seine Mitgliedsinstitute werden alles dafür tun, dass auf den letzten Metern das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verloren wird.

Nun steht es fest: die EU­Kommission hat für das erste Quartal 2018 eine Gesetzesinitiative zur EU­weiten Harmonisierung von Covered Bonds ange­kündigt. Damit biegt ein Vorhaben auf die Zielgerade ein, das bereits Ende 2012 seinen Anfang nahm. Der vdp und seine Mitgliedsinstitute werden alles dafür tun, dass auf den letzten Metern das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verloren wird.

Im März 2013 kündigte die EU-­Kommission in ihrem Grünbuch zur Langfristfinanzierung an, zu untersuchen, ob eine stärkere Harmonisierung von Covered Bonds in Europa sinnvoll wäre. Bereits Ende 2012 hatte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken die Europäi­sche Bankenaufsichtsbehörde EBA aufgefordert, einen Bericht über mögliche „best practice principles“ bei Covered Bonds zu erstellen. Artikel 503 der 2013 erlassenen CRR­Verord­nung enthielt schließlich den Auftrag an die EBA, zu überprüfen, ob die privilegierten Eigen­mittelanforderungen nach Artikel 129 CRR für Covered Bonds noch gerechtfertigt seien. Mit Erfüllung dieser Aufträge setzte die EBA im Jahr 2014 einen ersten Meilenstein, dem sie im Dezember 2016 tiefgreifende Empfehlungen für eine Harmonisierung von Covered Bonds folgen ließ.

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