zurück

Die Aufsicht über Pfandbriefbanken

01.09.2013
Dieter Ullrich, BaFin

Das Pfandbriefgesetz enthält den rechtlichen Rahmen für alle Pfandbriefemittenten. Mit seiner Einführung brachte es eine Erweiterung der Aufgaben der Bankenaufsicht. Der Beitrag schildert, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) organisatorisch eine einheitliche Aufsicht über alle Pfandbriefemittenten sicherstellt.

Download