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Die Beleihungswertermittlungsverordnung - mehr Sicherheit in der hypothekarischen Wertermittlung

01.10.2006
Achim Reif

Gut ein Jahr nach dem Pfandbriefgesetz ist nun am 1. August 2006 die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) in Kraft getreten. Erstmalig wird darin die Immobilienbewertung für alle Pfandbriefbanken gesetzlich geregelt. Die Hypothekenbanken hatten
davor in vielen grundlegenden Ausarbeitungen zum Beleihungswert Maßstäbe gesetzt. Die BaFin hat konsequent an vielen Stellen der BelWertV auf bewährte Verfahrensregelungen, wie sie bislang für Hypothekenbanken galten, zurückgegriffen. Die Transparenz
der Wertermittlung für die Zwecke der Pfandbriefdeckung hat damit zum Vorteil von Marktteilnehmern deutlich zugenommen. Im Folgenden wird ein Überblick über dieBelWertV gegeben.

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