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PfandBG-Novelle 2015: Abwicklungsmechanismusgesetz – AbwMechG vom 2. November 2015

05.11.2015 Bundesgesetzblatt

Die Pfandbriefgesetz-Novelle 2015 ist am 5. November 2015 in Artikel 5 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) vom 2.11.2015 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil 1, S. 1864 veröffentlicht worden. Sie ist am Freitag, 6. November 2015, in Kraft getreten.

Im AbwMechG sind Änderungen der § 20 und § 36a PfandBG enthalten:

  • In § 20 Abs. 2a PfandBG wird nunmehr das Insolvenzvorrecht der Pfandbriefgläubiger bzw. die Gültigkeit der 10%-Grenze im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen des Geschäfts mit garantierten Exportfinanzierungen geregelt. 
  • In § 36a PfandBG wurden die Bestimmungen zur Ernennung des Sachwalters bei der Übertragung der Deckungsmassen mit Hilfe des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an die Verordnung (EU) 806 /2014 angepasst. 

 

 

 

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