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PfandBG-Novellen 2010: Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Pfandbriefgesetzes (CON/2010/47) (14.6.2010)

14.06.2010 EZB

Am 6. April 2010 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Bundesministerium der Finanzen um Stellungnahme zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) (nachfolgend als die „Bankenrichtlinie“ bezeichnet) und der geänderten Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung)(nachfolgend als die „Kapitaladäquanzrichtlinie“ bezeichnet) (nachfolgend der „Gesetzentwurf“) ersucht. Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 127 Absatz 4 und 282 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie auf Artikel 2 Absatz 1 dritter, fünfter und sechster Gedankenstrich der Entscheidung 98/415/EG des Rates vom 29. Juni 1998 über die Anhörung  der  Europäischen  Zentralbank  durch  die  nationalen  Behörden  zu  Entwürfen für Rechtsvorschriften, da der Gesetzentwurf sich auf die Deutsche Bundesbank, auf Zahlungs- und Verrechnungssysteme und Bestimmungen zu Finanzinstituten bezieht, soweit sie die Stabilität der Finanzinstitute  und  Finanzmärkte  wesentlich  beeinflussen.  Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

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