Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Pfandbriefgesetz
Am 17. Februar 2005 hat der Deutsche Bundestag das Pfandbriefgesetz mit den Änderungen, die der Finanzausschuss des Bundestages beschlossen hatte, verabschiedet:
- Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
- Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Pfandbriefgesetz
- Begründung und Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein "Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts" (BR-Drs 781/04)
- Empfehlungen des federführenden Finanzausschusses, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Wirtschaftsausschusses an den Bundesrat vom 12. November 2004 (BR-Drs 781/1/04)