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DK-Presseinformation zum Zwischenbericht des Sustainable Finance-Beirats

Berlin, 5. März 2020

Deutsche Kreditwirtschaft fordert praxistaugliches europäisches Regelwerk ohne nationales Goldplating

Der von der Bundesregierung einberufene Sustainable Finance-Beirat hat heute einen Zwischenbericht vorgelegt, der Handlungsempfehlungen für die Strategie der Bundesregierung im Bereich nachhaltiger Finanzen aufzeigt. „Insbesondere mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 kommt der Bundesregierung im europäischen Kontext eine führende Rolle bei der weiteren Gestaltung eines nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystems zu. Die Deutsche Kreditwirtschaft steht bereit, die großen Herausforderungen der Transformation aktiv mitzugestalten“, so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft. Richtigerweise sieht der Sustainable Finance-Beirat die Bundesregierung in der zentralen Rolle des Rahmengebers und spricht sich hier für ressortübergreifend kohärente Entscheidungen innerhalb der Bundesregierung aus.

Als wesentliche Handlungsansätze empfiehlt der Beirat eine lenkungswirksame Gestaltung des CO2-Preises, die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Erhöhung geeigneter realwirtschaftlicher Investitionen sowie die Mitgestaltung des europäischen Green Deals und des EU-Aktionsplans, insbesondere der Taxonomie als Basis zur Definition, was unter nachhaltig zu verstehen ist. Entscheidend dabei ist aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft, dass diese Klassifizierung klar, schlank und einfach in der Praxis anwendbar auszugestalten ist.

„Als Anbieter nachhaltiger Finanzprodukte müssen wir uns auf einen europaweiten Regelungsrahmen verlassen können. Daher halten wir die Forderung des Sustainable Finance-Beirats für kontraproduktiv, ergänzend zum europäischen Regelwerk zusätzlich nationale Regelungen zu schaffen“, so Kolak weiter. Damit werde genau das Gegenteil erreicht: Der Finanzmarkt Deutschland würde durch schärfere Regeln im Vergleich zu Anbietern in anderen europäischen Mitgliedsstaaten im Wettbewerb belastet statt gestärkt. Vielmehr sollte sich die Bundesregierung in den europäischen Regulierungsprozess aktiv einbringen und sich für ein praxistaugliches Regelwerk einsetzen.

Die Sustainable Finance-Strategie für die Bundesregierung könne somit nur aufgehen, wenn sie im Einklang mit dem europäischen Regelwerk steht. Das vom Beirat geforderte Angebot nachhaltiger Finanzprodukte in allen Produktkategorien sollte dem Markt überlassen werden. Die Regulatoren sollten auch beim Thema Nachhaltigkeit neue Regelungen auf den Kosten-Nutzen-Aspekt und den echten Mehrwert für Verbraucher selbstkritisch abklopfen.