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Video-Übertragung bei Indeckungnahmen von Immobilienbeleihungen

Berlin, 5. Juli 2022

BaFin prüft nach unserem Kenntnisstand Anpassungsmöglichkeiten durch BelWertV-Novellierung

Am 30. Juni 2022 sind die meisten COVID-19 bedingten Regelungen (FAQ) der BaFin ausgelaufen. Hiervon betroffen ist auch die Regelung zur Duldung von Indeckungnahmen von Immobilienbeleihungen auf der Grundlage von Gutachten/Wertermittlungen ohne Innen- und/oder Außenbesichtigung. Die Regelung sah vor, dass auf eine Innen- und Außenbesichtigung unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden konnte. Insbesondere waren Abschläge im Beleihungswert anzusetzen. Diese konnten bei einer Ansicht per Video-Übertragung reduziert werden, im Kleindarlehensbereich auch komplett entfallen.
Eine Ansicht per Video-Übertragung widerspricht nach Einschätzung der BaFin der aktuell gültigen BelWertV.

Nach unserem Kenntnisstand prüft die BaFin daher im Rahmen der derzeit laufenden BelWertV-Novellierung Anpassungsmöglichkeiten.

Vor dem Hintergrund der strengen Kontakt- und Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie konnten die regelmäßigen Besichtigungen im Rahmen der Immobilienbewertung in der bekannten Form nicht mehr durchgeführt werden. Mit Hilfe der Videobesichtigung konnte jedoch schnell eine Alternative am Markt gefunden werden. 

Für die Durchführung der Videobesichtigung benötigen Kund:innen (Darlehensnehmer:innen) ein Smartphone oder Tablet inkl. der Freigabe von Kamera, Mikrofon und Geolocation sowie eine Internetverbindung. Je nach Anbieter ist vor Beginn eine Applikation auf Smartphone oder Tablet zu installieren. Erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter:innen von spezialisierten und von der finanzierenden Bank beauftragten Dienstleistern führen die Kund:innen (Darlehensnehmer:innen) aktiv mit Hilfe von konkreten Anweisungen durch die Immobilie. Während der Begehung des Objektes fertigt die:der Besichtiger:in von relevanten Objektmerkmalen Screenshots an und erstellt so die notwendige Fotodokumentation. Alle relevanten Erkenntnisse zum Objekt und dessen Umgebung sowie zum Umfang der Besichtigung werden im Besichtigungsprotokoll/Besichtigungsbericht nachvollziehbar dokumentiert.

Die Videobesichtigung wird von den Mitgliedsinstituten des vdp positiv bewertet. Die Institute zeigten sich mit der angebotenen Dienstleistung in puncto Qualität, Stabilität, Funktionalität und Datensicherheit zufrieden. Im Interview  in der kürzlich erschienenen QUARTERLY-Ausgabe schildert die Commerzbank ihre Erfahrungen mit der Videobesichtigung.