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Basel III und die Immobilienfinanzierung: Gesetzesvorschlag bietet Verbesserungspotenzial

vdp Online-Event in Kooperation mit Finance Denmark und der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union

Seitdem die EU-Kommission im Oktober vergangenen Jahres ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Basel III veröffentlicht hat, kritisieren Banken und Bankenverbände den deutlichen Anstieg der Kapitalanforderungen und weisen auf nicht zielführende Regelungen in dem Vorschlagstext hin. Belastungen zeichnen sich insbesondere für die Immobilienfinanzierung ab, worauf Finance Denmark und vdp bei einem Online-Event am 25. Januar 2022 aufmerksam machten. An der Veranstaltung, die beide Verbände gemeinsam mit der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union ausrichteten, nahmen hochrangige Vertreter von EU-Kommission und Europäischem Parlament teil.

In seiner Keynote hob Prof. Othmar Karas, Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion, die entscheidende Rolle der Banken allgemein und besonders der Pfandbriefbanken in der Immobilienfinanzierung hervor. Er erklärte, dass sich der Kommissionsvorschlag zur Basel III-Umsetzung sehen lassen könne. Dieser nehme deutlich stärker Rücksicht auf die Vielfältigkeit des Bankensektors in Europa als die ursprüngliche Baseler Einigung.

„Wir müssen die Basel-Ziele umsetzen, aber zugleich die europäischen Spezifika bei der Umsetzung berücksichtigen“, so Karas.

Für ihn gehe es im weiteren Legislativprozess darum, einen guten Vorschlag noch besser zu machen. Beispielsweise sei die Verlängerung der gewährten Übergangsfristen nicht die beste Lösung. Es brauche vielmehr risikosensitive Lösungen.

Bei der anschließenden Panel-Diskussion, die von Dr. Detlef Fechtner, Chefredakteur der Börsen-Zeitung, moderiert wurde, begrüßte Jonás Fernández, Mitglied des Europäischen Parlaments und Berichterstatter für die Basel III-Umsetzung, den Kommissionsvorschlag und verwies auf die aus seiner Sicht gute Umsetzung der Vorgaben des Baseler Ausschusses. Jedoch betonte er im gleichen Zuge, dass der Entwurf noch Raum für vereinzelte Verbesserungen zuließe. Almoro Rubin de Cervin, Head of Unit Bankenregulierung und Bankaufsicht GD FISMA bei der Europäischen Kommission, wiederum unterstrich, dass das Immobilienfinanzierungsgeschäft seines Erachtens nicht so risikoarm sei, wie es die Finanzbranche darstelle. Die Vereinbarung von verschiedenen Zielen stelle für ihn die größte Herausforderung beim Baseler Regelungswerk dar.

Die Aussage von Rubin de Cervin aufgreifend, verdeutlichten Carsten Tirsbæk Madsen, CEO Jyske Realkredit und Präsident des Dänischen Hypothekenbankenverbandes, und vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt, dass in Dänemark und Deutschland sowohl die Wohnimmobilien- als auch die Gewerbeimmobilienfinanzierung ihre Risikoarmut bewiesen haben. Dabei machte Tolckmitt auf den bereits heute in den Capital Requirements Regulation (CRR) geforderten und in Deutschland von der BaFin überwachten Hard Test aufmerksam, der seit vielen Jahren eingehalten werde und äußerst niedrige Verlustquoten nachweise. Beide Bankenvertreter zeigten sich besorgt, dass gerade risikoarme Geschäftsfelder wie die Immobilienfinanzierung am stärksten durch die Basel III-Regelungen belastet werden würden. Angesichts dessen bekundeten sie ihr Unverständnis, dass der aktuelle Gesetzesvorschlag nur eine übergangsweise Sonderbehandlung von Wohnimmobilienfinanzierungen vorsieht und Gewerbeimmobilienfinanzierungen bislang gar nicht in diese Behandlung einbezogen werden. Es sei essenziell, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die zeitliche Befristung aufgehoben und die Sonderbehandlung auch auf Gewerbeimmobilienfinanzierungen erstreckt werde. Diese Forderungen unterstrich Ane Arnth Jensen, Deputy CEO Finance Denmark und CEO des Dänischen Hypothekenbankenverbandes, in ihrem Schlusswort.