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vdp kritisiert EBA-Analyse zu Basel III

vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt: „Die Ergebnisse der jüngsten EBA-Auswirkungsstudie zeigen eindrücklich die massiven Auswirkungen, die der von EBA präferierte Ansatz für die Umsetzung von Basel III in Europa auf die Eigenkapitalanforderungen der Institute hat“

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) hat die jüngste Auswirkungsstudie der European Banking Authority (EBA) zur Umsetzung von Basel III analysiert und übt deutliche Kritik an der Berechnungsmethodik. Die EBA war von der EU-Kommission in einem Call for Advice am 21. August 2020 aufgefordert worden, die kombinierten Auswirkungen der Umsetzung von Basel III und COVID-19 auf den Eigenkapitalbedarf der Kreditinstitute zu untersuchen. Die Ergebnisse legte die EBA am 15. Dezember 2020 vor.

„Die Ergebnisse der jüngsten EBA-Auswirkungsstudie zeigen eindrücklich die massiven Auswirkungen, die der von EBA präferierte Ansatz für die Umsetzung von Basel III in Europa auf die Eigenkapitalanforderungen der Institute hat. Und dies, obwohl EBA wesentliche Kapitalbestandteile in ihren Berechnungen außer Acht lässt und damit die vollständige Kapitalbelastung durch die Umsetzung von Basel III deshalb gar nicht erfasst“, erklärt Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp. „Leider schlägt sich dieses Ergebnis in den Handlungsempfehlungen der EBA an die Politik nur unzureichend nieder.“

Die Mindestkapitalanforderungen steigen gemäß der Auswirkungsstudie EU-weit um knapp 20 Prozent und für deutsche Institute sogar um rund 35 Prozent, wobei in Deutschland 20 Prozentpunkte und damit der weit überwiegende Teil des Anstiegs insgesamt durch den Output Floor zu erklären sind. Damit verfehlen die Aufsichtsbehörden das selbst gesteckte Ziel deutlich, einen signifikanten EK-Anstieg zu vermeiden.

Die Pfandbriefbanken stellen einen global einheitlichen Aufsichtsstandard nicht in Frage und unterstützen eine baselkonforme Umsetzung der Baseler Beschlüsse in Europa.

„Die europäische Aufsicht geht aber mit ihren Umsetzungsvorschlägen viel weiter, als es die Baseler Vereinbarung verlangt“, erklärt Tolckmitt und appelliert an die für die Umsetzung relevanten politischen Institutionen EU-Kommission, Europäischer Rat und EU-Parlament: „Es bedarf einer baselkonformen Umsetzung ohne Goldplating, die zudem europäische Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Ansonsten wird die Kreditvergabefähigkeit der Banken massiv eingeschränkt. Für den besonders belastenden Output Floor bietet der vom vdp vertretene ‘Parallel Stacks Approach‘ eine gute Grundlage, um in den weiteren Verhandlungen das von den Aufsichtsbehörden geforderte Übermaß zu verhindern“.

Leider nur eine Nebenrolle spielen in der Analyse die zu erwartenden EK-Belastungen aus der COVID-19-Pandemie, die zu den neuen regulatorischen Belastungen aus Basel III hinzukommen. Die EBA hat in einer Szenarioanalyse einen durchschnittlichen Rückgang der Kapitalquote CET-1 aufgrund von COVID-19-Belastungen um 2,3 bis 3,8 Prozentpunkte ermittelt.

„Es besteht der ausdrückliche politische Wunsch, dass die Kreditinstitute jetzt, in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg, und in der sich anschließenden Erholung die Realwirtschaft durch auskömmliche Kreditvergabe unterstützen. Diesem Wunsch wollen die Institute nachkommen und tun dies seit Beginn der Pandemie in bemerkenswerter Weise. Dann muss allerdings auch vermieden werden, dass Banken durch regulatorisches Übermaß in ihrer Kreditvergabefähigkeit über das absolut Notwendige hinaus eingeschränkt werden“, so Tolckmitt abschließend.