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vdp-Positionspapier Verbriefungen – Gleichbehandlung bei gleichem Risiko sicherstellen
Berlin,
Der vdp setzt sich für eine Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes und in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung sowie eine risikoorientierte Behandlung von Verbriefungen im Rahmen der laufenden Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen ein. Im Rahmen der so genannten European Savings and Investment Union sollen u. a. die Verbriefungs-, die Eigenkapitalverordnung sowie die Delegierte Verordnung zur Liquiditätsanforderung angepasst werden. Der Vorschlag befindet sich im europäischen Gesetzgebungsverfahren.
Die vorgeschlagene Senkung der Mindest-Risikogewichte für vorrangige Positionen von Verbriefungen wird deshalb grundsätzlich begrüßt. Der vdp setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch das Mindest-Risikogewicht vergleichbarer Finanzinstrumente mit gleicher Kreditqualität – wie Covered Bonds – ebenfalls angepasst wird.
So würde die Anpassung des Mindest-Risikogewichts bei vorrangigen Verbriefungsanleihen mit AAA-Rating von 10 % auf 5 % unter Einhaltung bestimmter Kriterien ebenfalls eine gleichartige Anpassung der Mindestkapitalunterlegung von gedeckten Schuldverschreibungen mit AAA-Rating im KSA gemäß Art. 129 CRR erforderlich machen, um das Prinzip der Gleichbehandlung bei gleichem Risiko sicherzustellen und regulatorisch bedingte Marktverzerrungen zu verhindern.
Covered Bonds haben ihre extrem hohe Sicherheit seit Jahrzehnten und über viele Länder hinweg nachgewiesen und rechtfertigen deshalb auch ein Mindest-Risikogewicht von 5 %.
Von dem Berichterstatter im Europäischen Parlament – Ralf Seekatz – wurde eine entsprechende Ergänzung zu Art. 129 CRR in seine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für Verbriefungen aufgenommen.