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Deutsche Hypothekenpfandbriefe und U.S.-amerikanische Deckungswerte (Bd. 28)

01.04.2007
Rolf Stürner und Christoph Kern

Für die deutschen Pfandbriefbanken hat die grenzüberschreitende Immobilienfinanzierung in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Jahre 2006 wurden 47 % aller Zusagen für Hypothekenkredite für Objekte im Ausland gegeben. Zwar erreicht der Anteil ausländischer Hypotheken an den Deckungswerten für Hypothekenpfandbriefe derzeit erst 9%; gleichwohl ist die Aufnahme ausländischer Hypothekendeckungswerte für den Pfandbrief von immer größerer Bedeutung und trägt zu dessen Stärkung und zur Risikodiversifizierung bei.

Entscheidend für die Sicherheit des Pfandbriefs ist es, dass die Substanz der Deckungswerte den Pfandbriefgläubigern zur Verfügung steht. Daher hat der Gesetzgeber den Gesamtbetrag der ausländischen Deckungswerte, bei denen das Insolvenzvorrecht
nicht sichergestellt ist, auf 10% der übrigen Beleihungen beschränkt.
Herr Professor Dr. Stürner hat daher für den vdp seit 1993 für einzelne Länder untersucht, ob das Insolvenzvorrecht gegeben ist. Er kam für Frankreich und Spanien zu positiven Ergebnissen und hat für England und die Niederlande Wege aufgezeigt, wie das Insolvenzvorrecht rechtsgeschäftlich gesichert werden konnte. Für die Deckungswerte der Staatsfinanzierung für Öffentliche Pfandbriefe hat er die Frage gemeinsam mit dem Mitautor des vorliegenden Buches Dr. Christoph
Kern 2006 für Japan und für die USA (Schriftenreihe des vdp, Band 19) bereits 2005 untersucht.

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