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Der deutsche Pfandbrief und englische Deckungswerte (Bd. 10)

01.06.2000
Rolf Stürner / Robert Schumachter / Alexander Bruns

Die zunehmende Bedeutung des europäischen Kreditgeschäfts der deutschen Hypothekenbanken, der sich verstärkende Wettbewerb und die sinkenden Margen rücken ein Thema immer stärker in den Mittelpunkt des Interesses: die Frage, zu welchen Bedingungen ein Kreditgeschäft refinanziert werden kann.

Mit dem Pfandbrief verfügen die deutschen Hypothekenbanken über ein herausragendes Finanzinstrument zur Refinanzierung ihrer Kredite. Im Europageschäft sind die Hypothekenbanken jedoch in der Nutzung des Pfandbriefes beschränkt. Denn in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2a HBG wurde festgelegt, dass das Volumen derjenigen Kredite 10 % des Kreditvolumens nicht übersteigen darf, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie auch grenzüberschreitend von der besonderen Konkursstellung der Pfandbriefgläubiger erfasst werden. Im Jahre 1993 kam Herr Prof. Dr. Stürner in seinem Gutachten Hypothekenpfandbriefe und Beleihung in Frankreich (veröffentlicht in der KTS-Schriftenreihe zum Insolvenzrecht) zu dem Ergebnis, dass sich das Konkursvorrecht des § 35 HBG auf französische Deckungswerte erstrecken würde. In einem weiteren Gutachten haben Herr Prof. Dr. Stürner und Frau Prof. Dr. Stadler jedoch festgestellt, dass diese Rechtslage nicht mit Sicherheit für niederländische Deckungswerte angenommen werden kann; daher haben die Gutachter konstruktive Vorschläge unterbreitet, wie dieses Ergebnis durch rechtsgeschäftliche Ersatzmodelle erreicht werden kann.

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