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Die regulatorische Privilegierung von Pfandbriefen

01.09.2015
RA Peter Scherer, LL.M. (I.U.), GSK Stockmann + Kollegen

Unter Juristen ist „Privilegierung“ eine gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Regel der Gleichberechtigung. So sind Äpfel und Birnen zwar beides Obst, aber doch Unterschiedliches und deshalb auch nicht gleichzusetzen. Bei einem Apfelkuchen-Rezept kann man nicht einfach lieber Birnen verwenden. In ähnlicher Weise sind Pfandbriefe Wertpapiere, nämlich eine Form sogenannter „gedeckter Schuldverschreibungen“, aber es gibt in mancherlei Hinsicht gute bis zwingende Gründe, sie rechtlich anders als andere Wertpapiere zu behandeln. In diesem Sinne ist im Folgenden von der regulatorischen Privilegierung der Pfandbriefe die Rede.

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