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Kapitalpuffer erschweren Finanzierung der Realwirtschaft

Berlin, 31. Januar 2023

 

vdp kritisiert Aktivierung der Kapitalpuffer und warnt vor negativen Folgen.

Anlässlich ihrer ab dem 1. Februar 2023 verpflichtenden Einhaltung erneuert der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) seine Kritik an den beiden Kapitalpuffern, am antizyklischen Kapitalpuffer sowie am spezifischen Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor. Insbesondere deren Höhe und Aktivierungszeitpunkt seien nicht sachgerecht, betonte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt: „Die Rahmendaten des Wohnimmobilien-Finanzierungsmarkts sprachen schon bei Verkündung der Kapitalpuffer gegen diese Maßnahme. Im aktuellen Umfeld fallen auch die verbliebenen Rechtfertigungsgründe für die Einführung weg.“ Als Beispiele nannte Tolckmitt zum einen die Trendwende bei den Immobilienpreisen und beim Wachstum des Neukreditvolumens. Der Markt habe damit vorweggenommen, was die BaFin nun einzudämmen versuche.

Ab dem 1. Februar 2023 müssen deutsche Kreditinstitute einen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75% – bezogen auf ihr gesamtes Finanzierungsgeschäft – und zusätzlich einen sektorspezifischen Risikopuffer in Höhe von 2% – bezogen auf ihr Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäft – vorhalten. Durch diese makroprudenziellen Maßnahmen erhöht sich bei den Instituten der Bedarf an hartem Kernkapital laut Bundesbank um rund 22 Mrd. Euro. Dies schränkt unweigerlich die Kreditvergabemöglichkeiten der Institute ein. Nicht nachvollziehbar ist insbesondere, dass gerade das risikoarme Geschäft der Wohnimmobilienfinanzierung fortan von einer Kapitalmehrbelastung in Höhe von 2,75% betroffen ist.

„Für Kreditinstitute wird es damit schwieriger, ihrer Kernfunktion als Finanzierer der Realwirtschaft gerecht zu werden“, hob Tolckmitt hervor. „Regulierung sollte es Kreditinstituten ermöglichen, die erforderlichen Mittel bereitzustellen – und kein Hemmnis sein.“

Auch für politische Großprojekte wie die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die nachhaltige Transformation der Volkswirtschaft seien leistungsfähige Banken unabdingbar. Tolckmitt appellierte daher an den Ausschuss für Finanzstabilität, bei der nächsten Überprüfung der Angemessenheit der Kapitalpuffer das aktuelle wirtschaftliche Umfeld sowie die veränderte Risikolage im Immobilienfinanzierungsgeschäft angemessen zu berücksichtigen.