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vdp-Präsentation zur Regulierung von Covered Bonds

Im Rahmen der NORD/LB-Veranstaltung „Regulatory Update“ am 19. Februar 2026 zeigte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung, unter dem Motto „Geht da noch was?“ aktuelle Entwicklungen bei der Regulierung von Pfandbriefen und Covered Bonds auf. Dabei standen die Empfehlungen der EBA zum europäischen Covered Bond-Regime im Mittelpunkt. In Bezug auf die Feststellungen der EBA für die EU-Kommission sind folgende Aspekte hervorzuheben:

  • Die EBA hält den prinzipienbasierten Ansatz der Covered Bond-Richtlinie für richtig.
  • Sie hat keine gravierenden Schwachstellen der Covered Bond-Regulierung identifiziert.

Aus Sicht des vdp ist damit klar, dass eine Änderung der europäischen Covered Bond-Richtlinie nicht erforderlich ist. Ob und wann die EU-Kommission die EBA-Vorschläge aufgreifen wird, lässt sich aus Sicht des vdp derzeit nicht prognostizieren.

In der aktuellen Debatte über die Neubelebung des Verbriefungsmarkts und der entsprechenden Änderung der bisherigen Regulierung unterstützt der vdp die geplanten Erleichterungen. Gleichzeitig ist für ihn eine entsprechende, risikoadäquate Eigenkapitalbehandlung von Covered Bonds zwingend geboten. Der Vorschlag, die Risikogewichtung von Covered Bonds mit dem Label European Covered Bond Premium und der höchsten Bonitätsstufe zu senken, wird daher vollumfänglich unterstützt. Mit Blick auf den deutschen Pfandbrief schlägt der vdp einige Änderungen am Pfandbriefgesetz vor, um das Produkt nicht nur sicher, sondern auch wettbewerbsfähig zu halten.

Aktuelle Regulierungsthemen rund um den Pfandbrief entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Präsentation.

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Horst Bertram

Stellvertretender Bereichsleiter Kommunikation / Pressesprecher
+49 30 20915-380

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vdp-Positionspapier Verbriefungen – Gleichbehandlung bei gleichem Risiko sicherstellen

Berlin,

Der vdp setzt sich für eine Wiederbelebung des Verbriefungsmarktes und in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung sowie eine risikoorientierte Behandlung von Verbriefungen im Rahmen der laufenden Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen ein. Im Rahmen der so genannten European Savings and Investment Union sollen u. a. die Verbriefungs-, die Eigenkapitalverordnung sowie die Delegierte Verordnung zur Liquiditätsanforderung angepasst werden. Der Vorschlag befindet sich im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Die vorgeschlagene Senkung der Mindest-Risikogewichte für vorrangige Positionen von Verbriefungen wird deshalb grundsätzlich begrüßt. Der vdp setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch das Mindest-Risikogewicht vergleichbarer Finanzinstrumente mit gleicher Kreditqualität – wie Covered Bonds – ebenfalls angepasst wird.

So würde die Anpassung des Mindest-Risikogewichts bei vorrangigen Verbriefungsanleihen mit AAA-Rating von 10 % auf 5 % unter Einhaltung bestimmter Kriterien ebenfalls eine gleichartige Anpassung der Mindestkapitalunterlegung von gedeckten Schuldverschreibungen mit AAA-Rating im KSA gemäß Art. 129 CRR erforderlich machen, um das Prinzip der Gleichbehandlung bei gleichem Risiko sicherzustellen und regulatorisch bedingte Marktverzerrungen zu verhindern.

Covered Bonds haben ihre extrem hohe Sicherheit seit Jahrzehnten und über viele Länder hinweg nachgewiesen und rechtfertigen deshalb auch ein Mindest-Risikogewicht von 5 %.

Von dem Berichterstatter im Europäischen Parlament – Ralf Seekatz – wurde eine entsprechende Ergänzung zu Art. 129 CRR in seine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für Verbriefungen aufgenommen.

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Aufnahme von Pfandbriefen in die Positivliste für Anlagevorsorgeverträge (AltZertG) sachgerecht

Berlin,

Der vdp hat dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Gesetzgebungsverfahren zum Altersvorsorgereformgesetz Änderungsvorschläge übermittelt. Kernanliegen ist, Pfandbriefe ausdrücklich in die Positivliste nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 (neu) Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) aufzunehmen.

Nach der Gesetzesbegründung soll die Positivliste für Altersvorsorgedepot-Verträge ausschließlich „sichere“ Anlagen enthalten, die Altersvorsorgende grundsätzlich auch selbst erwerben können. Vor diesem Maßstab ist die bisherige Nichtberücksichtigung des Pfandbriefs nicht überzeugend. Pfandbriefe zählen zu den sichersten Anlageformen in Deutschland und sind in ihrer Sicherheitsqualität mit Staatsanleihen vergleichbar.

 Die gesetzgeberische Wertung der Sicherheit wird zudem durch die Sicherheitenverordnung (SiV) bestätigt. Diese regelt die zulässige Anlage von Mündelgeldern und erfasst ausschließlich besonders sichere, risikoarme Vermögenswerte. Pfandbriefe sind dort – ebenso wie Bundesanleihen – ausdrücklich genannt.

Hinzu kommt der besonders strenge Rechtsrahmen nach dem Pfandbriefgesetz sowie die produktbezogene Aufsicht durch die BaFin. Pfandbriefe sind jederzeit durch hochwertige Deckungswerte (insb. Immobilienkredite oder öffentliche Forderungen) besichert. Die Deckung wird fortlaufend überwacht und muss den ausstehenden Pfandbriefbestand übersteigen. Im Insolvenzfall besteht ein bevorrechtigter Zugriff der Pfandbriefgläubiger auf die Deckungsmasse. Sehr hohe Ratings internationaler Agenturen unterstreichen die Bonität. Vor diesem Hintergrund plädiert der vdp für die Aufnahme von Pfandbriefen in die Positivliste des AltZertG.

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Gute Noten fürs QUARTERLY

Berlin,

Um besser zu verstehen, wie das QUARTERLY bei seinen Leser:innen ankommt und welche Verbesserungspotenziale bestehen, rief das Redaktionsteam im Herbst dieses Jahres die Leser:innen auf, Feedback zu geben. Knapp 100 Personen beteiligten sich an der Umfrage. Das Ergebnis fiel durchweg positiv aus: Über 90 Prozent der abgegebenen Stimmen bewertet das Magazin als gut oder sehr gut. Besonders geschätzt werden die angenehme Lesbarkeit, die Informationsfülle und das ansprechende Layout. Auch die thematische Ausrichtung trifft den Geschmack des Publikums – am meisten interessieren die Bereiche Immobilienmarkt, Regulatorik, Pfandbrief und Kapitalmarkt. Gefragt sind vor allem Fachbeiträge aus der Geschäftsstelle sowie Gastbeiträge externer Autor:innen. Nahezu alle Teilnehmenden zeigen sich mit dem ausschließlich digital zur Verfügung stehenden Magazin zufrieden. In den freien Rückmeldungen wurde der Wunsch nach noch stärker vertiefenden fachlichen Inhalten geäußert. Insgesamt bestätigt das Ergebnis, dass das QUARTERLY bei den Stakeholdern des vdp als informatives und relevantes Magazin wahrgenommen wird und die Themen der Pfandbriefbanken überzeugend aufgreift.

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Trendviertel 2025

Berlin,

vdpResearch untersucht gemeinsam mit dem Handelsblatt die Entwicklung bestimmter deutscher Immobilienmärkte. Im Fokus der Analyse stehen die Städte Berlin, Leipzig, Hamburg, Köln, Karlsruhe, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Dresden, Nürnberg/Erlangen, Stuttgart, Dortmund, München sowie Lübeck.

Wo sich Kaufen jetzt wieder lohnt: Der aktuelle Sonderdruck „Trendviertel 2025“ analysiert die Preisentwicklungen auf dem Immobilienmarkt in den deutschen Großstädten – fundiert, datenbasiert und vorausschauend. Entdecken Sie, wo sich Investitionen lohnen und wie sich der Markt entwickeln könnte.

 

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20 Jahre Pfandbriefgesetz und vdp

Berlin,

Vor 20 Jahren, am 19. Juli 2005, trat das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft. Am selben Tag wurde damals der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) in vdp umbenannt. Somit feiern wir 2025 sowohl das 20-jährige Jubiläum des PfandBG als auch den 20. Geburtstag des vdp.

Das PfandBG basiert auf dem Hypothekenbankgesetz (HBG) für private Emittenten. Für die Begebung von Pfandbriefen durch öffentlich-rechtliche Institute war 2005 eine neue gesetzliche Basis nötig, da das bisherige Gesetz (ÖPG) durch den Wegfall der Haftungsmechanismen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht mehr anwendbar war. Der VDH und seine Mitgliedsinstitute entwickelten ein einheitliches PfandBG, in dem auch die Regelungen des bis dahin geltenden Schiffsbankgesetzes Berücksichtigung fanden und das nun allen Instituten die Emission von Pfandbriefen ermöglichte, sofern sie die strengen Regeln des PfandBG einhalten und über die erforderliche Lizenz von der BaFin verfügen. „Das PfandBG bildet einen strengen gesetzlichen Rahmen für die Emission von Pfandbriefen und garantiert so die hohe Sicherheit und Qualität des Pfandbriefs als Refinanzierungsinstrument. Ausschlaggebend war von jeher der systematische Fokus auf den Investorenschutz gepaart mit einer hohen Innovationskraft seiner Emittenten“, erklärte vdp-Präsident Gero Bergmann.

Das PfandBG entwickelte sich in den vergangenen 20 Jahren stets weiter: Seit der Implementierung gab es bisher 24 Novellierungen. Die meisten waren technischer Natur oder dienten der Sicherstellung der Funktionsweise bestehender Regelungen. Teilweise wurden jedoch auch Aspekte der Sachwaltertätigkeit verbessert und Regelungen zur Liquiditätsreserve eingeführt. Einen Meilenstein in der Geschichte des PfandBGs stellte im Jahr 2019 die Umsetzung der Covered-Bond-Richtlinie der EU-Kommission zur stärkeren Harmonisierung der Qualitätsmerkmale europäischer Covered Bonds als Grundlage ihrer regulatorischen Privilegierung dar. Sie orientierte sich erfreulicherweise stark am PfandBG.

Auch Innovationen werden durch das Gesetz ermöglicht: Beispielsweise wurde 2014 der erste ESG-Pfandbrief begeben, im Jahr darauf folgte der erste Grüne Pfandbrief. Im Jahr 2018 wurde zum ersten Mal ein Sozialer Pfandbrief emittiert, und seit 2024 gibt es den Blockchain-basierten Pfandbrief am Markt. Somit hat das PfandBG den Weg für nachhaltige Emissionen in Zeiten des Klimawandels geebnet.

Zukünftig könnte der Pfandbrief auf Grundlage des PfandBG einen noch größeren Beitrag als Refinanzierungsinstrument leisten als bisher. Er könnte für gesellschaftspolitische Herausforderungen wie dem akuten Wohnungsmangel in Deutschland durch eine Anhebung der Beleihungsgrenze eine Lösung darstellen. Der Pfandbrief könnte aber auch bei den zunehmenden Investitionen in die Infrastruktur und in die nachhaltige Transformation vermehrt zum Tragen kommen.

Es ist also wichtig, dass der Fokus von Gesetzgeber und Aufsicht auf PfandBG-Novellen liegt, die eine optimierte Nutzung für Emittenten zum Ziel haben und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards des Pfandbriefs sicherstellen. Nur so kann die Erfolgsstory des Pfandbriefs weitergeschrieben werden.

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„Pause vor weiteren Zinssenkungen angebracht“

Berlin,

Auswirkungen des Handelsstreits der USA mit Europa sind gründlich zu analysieren – Zunahme der Unsicherheiten

Nach der heutigen Senkung des Einlagesatzes durch die Europäische Zentralbank (EZB) um weitere 25 Basispunkte auf 2,50 % ist eine Pause vor weiteren Reduzierungen angebracht.

„Nach sechs Zinssenkungen in Folge sollte die EZB die möglichen Auswirkungen des Handelskonflikts der USA mit Europa gründlich analysieren. Eine Verschärfung des Konflikts durch mögliche Gegenzölle Europas könnte zu einem Wiederanstieg der Inflation im Euroraum führen“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die heutige Zinsentscheidung der EZB.

Aus heutiger Sicht dürfte sich die Euroland-Teuerungsrate weiterhin auf dem Wege zur Zielgröße der EZB von 2 % befinden. Allerdings ist die Prognose vor dem Hintergrund der handelspolitischen Entwicklungen mit vielen Unsicherheiten verbunden. Die Notenbank sollte sich Zeit nehmen, um den Inflationsausblick als auch die Wirkung der bereits durchgeführten Lockerungsmaßnahmen einzuschätzen. „Damit wäre sie in der Lage, den Zinssenkungsprozess weiter fortzusetzen, ohne eine spätere Umkehr aufgrund einer möglicherweise zu lockeren Geldpolitik befürchten zu müssen“, so Tolckmitt.

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„Vorsichtige Vorgehensweise ist das Gebot der Stunde“

Berlin,

Zinssenkungspotenzial noch nicht ausgeschöpft – vdp weist auf Zunahme von künftigen Unwägbarkeiten hin

Mit der heute von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossenen Reduzierung des Einlagesatzes um weitere 25 Basispunkte auf 2,75 % setzt die Notenbank ihren eingeschlagenen Weg der kleinen Zinsschritte fort. Die Entscheidung ist aus Sicht des vdp nachvollziehbar und angemessen.

„Unverändert ist eine auf die Datenlage abgestimmte vorsichtige Vorgehensweise oberstes Gebot. Der Kurs der EZB, in kleinen Zinssenkungsschritten vorzugehen, ist richtig – gerade auch vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten der Auswirkungen der Politik der neuen US-Regierung“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die Entscheidung der EZB.

Aus heutiger Sicht dürfte sich die Euroland-Teuerungsrate sukzessive der Zielgröße der EZB von 2 % annähern und der Notenbank Raum für weitere Zinssenkungen geben. Die Prognose ist derzeit allerdings mit nennenswerten Unsicherheiten behaftet. Etwaig steigende Inflationsraten in den USA, z. B. als Folge von Zöllen oder eines fortgesetzt dynamischen Wirtschaftswachstums, könnten dort erneut zu restriktiverer Geldpolitik führen – mit der Konsequenz steigender Zinsen in den USA. Bei einer Verschärfung des Handelskonflikts könnte Europa mit Gegenzöllen reagieren, was auch einen Wiederanstieg der Inflation im Euroraum nach sich ziehen könnte. „Insgesamt haben die Unwägbarkeiten, die die EZB bei künftigen Zinsentscheidungen zu beachten hat, zuletzt noch weiter zugenommen. Auf jeden Fall muss eine zu lockere Geldpolitik, die später zur Umkehr zwingt, vermieden werden“, so Tolckmitt.

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Weihnachtsfreude teilen

Berlin,

Geschenke und Spenden für einen guten Zweck

Auch in diesem Jahr konnten wir an unserer beliebten „Weihnachtswünschebaum“-Aktion festhalten und gemeinsam mit unseren Tochter-Gesellschaften bereits zum 5. Mal den Kindern im Kinder- und Jugendhilfeverbund im Diakoniezentrum Reinickendorf ihre Weihnachtswünsche erfüllen. 50 Geschenke wurden an die Einrichtung gegeben.

 

Außerdem haben wir wieder Weihnachtsspenden geleistet. Dabei wurde – wie in den Vorjahren – eine Aufteilung des Spendenbetrags in Höhe von 2.000 Euro vorgenommen: Jeweils 1.000 Euro gingen erneut an die Aktion „Kältehilfe“ der Berliner Stadtmission, die sich um Obdachlose in Berlin während der Winterzeit kümmert, und an das Don-Bosco-Zentrum, das benachteiligte Kinder und Jugendliche bei der Integration in die Gesellschaft unterstützt. Unser Geld ist bei beiden Organisationen sehr gut aufgehoben.

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„Weiterer vorsichtiger Zinssenkungsschritt angemessen“

Berlin,

vdp erwartetet für 2025 weiteres Zinssenkungspotential

Der heute von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossene Zinssenkungsschritt beim Einlagesatz um 25 Basispunkten auf 3 % ist aus Sicht des vdp nachvollziehbar und gerechtfertigt.

„Vor dem Hintergrund derzeit wieder leicht ansteigender Inflationsraten ist eine auf die präzise Analyse der Datenlage abgestellte vorsichtige Zinssenkungsstrategie unverändert angebracht“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die Entscheidung der Zentralbank.

Damit bleibe die Tür für weitere Zinssenkungsschritte im kommenden Jahr offen, da das leichte Anziehen der Inflation temporär sei und damit das Inflationsziel in Sichtweite sein dürfte.

Die bisherigen Zinssenkungen und die damit einhergehende Planungssicherheit haben bereits zur Stabilisierung der Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen beigetragen. Von Januar bis September dieses Jahres erreichten Finanzierungen durch die vdp-Mitgliedsinstitute für den Bau und den Erwerb von Wohnobjekten ein Volumen in Höhe von 56,7 Mrd. Euro, dies entspricht einer Zunahme um 16,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.