Presse > News > Pressemitteilung

Zurück zur Übersicht

EU-Taxonomie: vdp und Drees & Sommer veröffentlichen aktualisiertes Top 15 %-Benchmarking für deutsche Immobilien

Berlin,

Seit Januar 2024 gelten für Finanzmarktteilnehmer und große Unternehmen strengere Anforderungen an die EU-Taxonomie. Zusätzliche Umweltziele und weitere Berichtspflichten sind die Folge. Damit Kreditinstitute bei ihren Finanzaktivitäten weiterhin nachvollziehbar und transparent deren Taxonomiekonformität überprüfen und nachweisen können, haben der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und das auf Bau, Immobilien und Infrastruktur spezialisierte Beratungsunternehmen Drees & Sommer das zuletzt im Oktober 2023 veröffentlichte Top 15 %-Benchmarking aktualisiert. Neben der Anpassung an die Regulierung wurde die Analyse um die Assetklasse Hotelgebäude erweitert. Damit deckt das Benchmarking jetzt alle großen Assetklassen in Deutschland ab.

„Viele Banken und Kreditinstitute kämpfen immer noch darum, den Überblick im Regulierungsdschungel zu behalten und die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftstätigkeiten nachzuweisen, während immer neue Anforderungen dazukommen. Das Top 15 %-Benchmarking verschafft hierbei die notwendige Transparenz und dient den vdp-Mitgliedsinstituten und anderen Finanzunternehmen als Wegweiser“, sagt Matthias Fischer, stellvertretender Bereichsleiter Immobilienbewertung des vdp.Das Top 15 %-Kriterium geht dabei auf die EU-Taxonomie-Verordnung und die Wirtschaftstätigkeit „Erwerb und Eigentum an Immobilien“ zurück. Demnach gilt ein bis Ende 2020 errichtetes Gebäude unter anderem dann als taxonomiekonform, wenn es in Bezug auf den nationalen oder regionalen Markt und hinsichtlich seines Primärenergiebedarfs zu den besten 15 % seiner Objektklasse gehört. Mit welchen Kennzahlen das genau nachgewiesen werden kann, ermitteln vdp und Drees & Sommer bereits zum dritten Mal in ihrem jährlichen Benchmarking.

Neu: Benchmarks für Hotelgebäude

„Um die veränderte Regulatorik zu berücksichtigen und die Top 15 %-Kriterien möglichst präzise zu definieren, haben wir unsere Methodik weiterentwickelt. Zum Beispiel haben wir zusätzliche CO2-Emissionskennzahlen und Hotelgebäude als weitere Assetklasse aufgenommen“, sagt Claudio Tschätsch, Verantwortlicher für die Themen ESG und Sustainable Finance bei Drees & Sommer. Damit stelle die aktualisierte Studie sicher, dass Kreditinstitute beim Nachweis der Taxonomiekonformität der Immobilien auf dem aktuellsten Stand sind und die Anforderungen bestmöglich erfüllen. Neben grundsätzlichen Empfehlungen enthält die Studie detaillierte und nachvollziehbare Kriterien für die Assetklassen Wohnen, Büro, Handel, Logistik und Hotel. Sie orientiert sich dabei an der nationalen Gesetzgebung und berücksichtigt zudem die vorläufigen Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Taxonomie sowie die Anforderungen an ein Nullemissionsgebäude (Zero Emission Building), die in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden definiert sind.

Entscheidendes Kriterium: Gebäudeenergieeffizienz

Um zu den Top 15 % seiner Objektklasse zu gehören, sollte ein Wohngebäude zum Beispiel der Energieeffizienzklasse A+ oder A entsprechen oder einen berechneten Endenergiebedarf von weniger als 30 beziehungsweise 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr aufweisen. Auch bei Nichtwohngebäuden ist die Gebäudeenergieeffizienz ein entscheidendes Kriterium. Da Regularien wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine einheitliche Obergrenze für alle geltenden Gebäudenutzungen festlegen, empfehlen die Studienmacher, die Gebäudeenergieeffizienz bei Nichtwohngebäuden nach einzelnen Assetklassen zu bewerten. So sollte der jährliche Energieverbrauch für Heizung und Strom bei einem Bürogebäude zwischen 140 und 240 kWh pro m² liegen, während der Endenergieverbrauch von einem Hotel für die Top 15 % zwischen 213 und 233 kWh pro m² und Jahr betragen kann.

Weitere Einblicke in das Top 15 %-Benchmarking und eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist auf der vdp-Website zu finden.

 

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Über Drees & Sommer: Uniting opposites to create a world we want to live in.

Nachhaltige, innovative und wirtschaftliche Lösungen für die Märkte Real Estate, Infrastructure und Industry zu beraten, umzusetzen – oder den Kunden sogar beides aus einer Hand zu bieten – das zeichnet das partnergeführte Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE aus. Im Jahr 1970 gegründet und seitdem als Nachhaltigkeitspionier und Digitalisierungstreiber bekannt, beschäftigt das internationale Unternehmen mehr als 6.000 Mitarbeitende an 63 Standorten. Interdisziplinär zusammengesetzte Teams arbeiten in rund 6.500 Projekten weltweit daran, eine lebenswerte Zukunft zu schaffen und scheinbare Gegensätze zu vereinen: Tradition und Zukunft, Ökonomie und Ökologie, Analoges und Digitales, Effizienz und Wohlbefinden. Als Unternehmer im Unternehmen steht dafür eine persönlich verantwortliche Partnerschaft ein.

Ansprechpartner


Carsten Dickhut

Bereichsleiter Kommunikation
+49 30 20915-320

E-Mail senden

Horst Bertram

Stellvertretender Bereichsleiter Kommunikation / Pressesprecher
+49 30 20915-380

E-Mail senden

Presse > News > vdp-Meldungen

Zurück zur Übersicht

20 Jahre Pfandbriefgesetz und vdp

Berlin,

Vor 20 Jahren, am 19. Juli 2005, trat das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft. Am selben Tag wurde damals der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) in vdp umbenannt. Somit feiern wir 2025 sowohl das 20-jährige Jubiläum des PfandBG als auch den 20. Geburtstag des vdp.

Das PfandBG basiert auf dem Hypothekenbankgesetz (HBG) für private Emittenten. Für die Begebung von Pfandbriefen durch öffentlich-rechtliche Institute war 2005 eine neue gesetzliche Basis nötig, da das bisherige Gesetz (ÖPG) durch den Wegfall der Haftungsmechanismen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht mehr anwendbar war. Der VDH und seine Mitgliedsinstitute entwickelten ein einheitliches PfandBG, in dem auch die Regelungen des bis dahin geltenden Schiffsbankgesetzes Berücksichtigung fanden und das nun allen Instituten die Emission von Pfandbriefen ermöglichte, sofern sie die strengen Regeln des PfandBG einhalten und über die erforderliche Lizenz von der BaFin verfügen. „Das PfandBG bildet einen strengen gesetzlichen Rahmen für die Emission von Pfandbriefen und garantiert so die hohe Sicherheit und Qualität des Pfandbriefs als Refinanzierungsinstrument. Ausschlaggebend war von jeher der systematische Fokus auf den Investorenschutz gepaart mit einer hohen Innovationskraft seiner Emittenten“, erklärte vdp-Präsident Gero Bergmann.

Das PfandBG entwickelte sich in den vergangenen 20 Jahren stets weiter: Seit der Implementierung gab es bisher 24 Novellierungen. Die meisten waren technischer Natur oder dienten der Sicherstellung der Funktionsweise bestehender Regelungen. Teilweise wurden jedoch auch Aspekte der Sachwaltertätigkeit verbessert und Regelungen zur Liquiditätsreserve eingeführt. Einen Meilenstein in der Geschichte des PfandBGs stellte im Jahr 2019 die Umsetzung der Covered-Bond-Richtlinie der EU-Kommission zur stärkeren Harmonisierung der Qualitätsmerkmale europäischer Covered Bonds als Grundlage ihrer regulatorischen Privilegierung dar. Sie orientierte sich erfreulicherweise stark am PfandBG.

Auch Innovationen werden durch das Gesetz ermöglicht: Beispielsweise wurde 2014 der erste ESG-Pfandbrief begeben, im Jahr darauf folgte der erste Grüne Pfandbrief. Im Jahr 2018 wurde zum ersten Mal ein Sozialer Pfandbrief emittiert, und seit 2024 gibt es den Blockchain-basierten Pfandbrief am Markt. Somit hat das PfandBG den Weg für nachhaltige Emissionen in Zeiten des Klimawandels geebnet.

Zukünftig könnte der Pfandbrief auf Grundlage des PfandBG einen noch größeren Beitrag als Refinanzierungsinstrument leisten als bisher. Er könnte für gesellschaftspolitische Herausforderungen wie dem akuten Wohnungsmangel in Deutschland durch eine Anhebung der Beleihungsgrenze eine Lösung darstellen. Der Pfandbrief könnte aber auch bei den zunehmenden Investitionen in die Infrastruktur und in die nachhaltige Transformation vermehrt zum Tragen kommen.

Es ist also wichtig, dass der Fokus von Gesetzgeber und Aufsicht auf PfandBG-Novellen liegt, die eine optimierte Nutzung für Emittenten zum Ziel haben und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards des Pfandbriefs sicherstellen. Nur so kann die Erfolgsstory des Pfandbriefs weitergeschrieben werden.

Presse > News > vdp-Meldungen

Zurück zur Übersicht

„Pause vor weiteren Zinssenkungen angebracht“

Berlin,

Auswirkungen des Handelsstreits der USA mit Europa sind gründlich zu analysieren – Zunahme der Unsicherheiten

Nach der heutigen Senkung des Einlagesatzes durch die Europäische Zentralbank (EZB) um weitere 25 Basispunkte auf 2,50 % ist eine Pause vor weiteren Reduzierungen angebracht.

„Nach sechs Zinssenkungen in Folge sollte die EZB die möglichen Auswirkungen des Handelskonflikts der USA mit Europa gründlich analysieren. Eine Verschärfung des Konflikts durch mögliche Gegenzölle Europas könnte zu einem Wiederanstieg der Inflation im Euroraum führen“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die heutige Zinsentscheidung der EZB.

Aus heutiger Sicht dürfte sich die Euroland-Teuerungsrate weiterhin auf dem Wege zur Zielgröße der EZB von 2 % befinden. Allerdings ist die Prognose vor dem Hintergrund der handelspolitischen Entwicklungen mit vielen Unsicherheiten verbunden. Die Notenbank sollte sich Zeit nehmen, um den Inflationsausblick als auch die Wirkung der bereits durchgeführten Lockerungsmaßnahmen einzuschätzen. „Damit wäre sie in der Lage, den Zinssenkungsprozess weiter fortzusetzen, ohne eine spätere Umkehr aufgrund einer möglicherweise zu lockeren Geldpolitik befürchten zu müssen“, so Tolckmitt.

Presse > News > vdp-Meldungen

Zurück zur Übersicht

„Vorsichtige Vorgehensweise ist das Gebot der Stunde“

Berlin,

Zinssenkungspotenzial noch nicht ausgeschöpft – vdp weist auf Zunahme von künftigen Unwägbarkeiten hin

Mit der heute von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossenen Reduzierung des Einlagesatzes um weitere 25 Basispunkte auf 2,75 % setzt die Notenbank ihren eingeschlagenen Weg der kleinen Zinsschritte fort. Die Entscheidung ist aus Sicht des vdp nachvollziehbar und angemessen.

„Unverändert ist eine auf die Datenlage abgestimmte vorsichtige Vorgehensweise oberstes Gebot. Der Kurs der EZB, in kleinen Zinssenkungsschritten vorzugehen, ist richtig – gerade auch vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten der Auswirkungen der Politik der neuen US-Regierung“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die Entscheidung der EZB.

Aus heutiger Sicht dürfte sich die Euroland-Teuerungsrate sukzessive der Zielgröße der EZB von 2 % annähern und der Notenbank Raum für weitere Zinssenkungen geben. Die Prognose ist derzeit allerdings mit nennenswerten Unsicherheiten behaftet. Etwaig steigende Inflationsraten in den USA, z. B. als Folge von Zöllen oder eines fortgesetzt dynamischen Wirtschaftswachstums, könnten dort erneut zu restriktiverer Geldpolitik führen – mit der Konsequenz steigender Zinsen in den USA. Bei einer Verschärfung des Handelskonflikts könnte Europa mit Gegenzöllen reagieren, was auch einen Wiederanstieg der Inflation im Euroraum nach sich ziehen könnte. „Insgesamt haben die Unwägbarkeiten, die die EZB bei künftigen Zinsentscheidungen zu beachten hat, zuletzt noch weiter zugenommen. Auf jeden Fall muss eine zu lockere Geldpolitik, die später zur Umkehr zwingt, vermieden werden“, so Tolckmitt.

Presse > News > vdp-Meldungen

Zurück zur Übersicht

Weihnachtsfreude teilen

Berlin,

Geschenke und Spenden für einen guten Zweck

Auch in diesem Jahr konnten wir an unserer beliebten „Weihnachtswünschebaum“-Aktion festhalten und gemeinsam mit unseren Tochter-Gesellschaften bereits zum 5. Mal den Kindern im Kinder- und Jugendhilfeverbund im Diakoniezentrum Reinickendorf ihre Weihnachtswünsche erfüllen. 50 Geschenke wurden an die Einrichtung gegeben.

 

Außerdem haben wir wieder Weihnachtsspenden geleistet. Dabei wurde – wie in den Vorjahren – eine Aufteilung des Spendenbetrags in Höhe von 2.000 Euro vorgenommen: Jeweils 1.000 Euro gingen erneut an die Aktion „Kältehilfe“ der Berliner Stadtmission, die sich um Obdachlose in Berlin während der Winterzeit kümmert, und an das Don-Bosco-Zentrum, das benachteiligte Kinder und Jugendliche bei der Integration in die Gesellschaft unterstützt. Unser Geld ist bei beiden Organisationen sehr gut aufgehoben.

Presse > News > vdp-Meldungen

Zurück zur Übersicht

„Weiterer vorsichtiger Zinssenkungsschritt angemessen“

Berlin,

vdp erwartetet für 2025 weiteres Zinssenkungspotential

Der heute von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossene Zinssenkungsschritt beim Einlagesatz um 25 Basispunkten auf 3 % ist aus Sicht des vdp nachvollziehbar und gerechtfertigt.

„Vor dem Hintergrund derzeit wieder leicht ansteigender Inflationsraten ist eine auf die präzise Analyse der Datenlage abgestellte vorsichtige Zinssenkungsstrategie unverändert angebracht“, kommentierte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt die Entscheidung der Zentralbank.

Damit bleibe die Tür für weitere Zinssenkungsschritte im kommenden Jahr offen, da das leichte Anziehen der Inflation temporär sei und damit das Inflationsziel in Sichtweite sein dürfte.

Die bisherigen Zinssenkungen und die damit einhergehende Planungssicherheit haben bereits zur Stabilisierung der Nachfrage nach Wohnimmobilienfinanzierungen beigetragen. Von Januar bis September dieses Jahres erreichten Finanzierungen durch die vdp-Mitgliedsinstitute für den Bau und den Erwerb von Wohnobjekten ein Volumen in Höhe von 56,7 Mrd. Euro, dies entspricht einer Zunahme um 16,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.