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20 Jahre Pfandbriefgesetz und vdp

Berlin,

Vor 20 Jahren, am 19. Juli 2005, trat das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft. Am selben Tag wurde damals der Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) in vdp umbenannt. Somit feiern wir 2025 sowohl das 20-jährige Jubiläum des PfandBG als auch den 20. Geburtstag des vdp.

Das PfandBG basiert auf dem Hypothekenbankgesetz (HBG) für private Emittenten. Für die Begebung von Pfandbriefen durch öffentlich-rechtliche Institute war 2005 eine neue gesetzliche Basis nötig, da das bisherige Gesetz (ÖPG) durch den Wegfall der Haftungsmechanismen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht mehr anwendbar war. Der VDH und seine Mitgliedsinstitute entwickelten ein einheitliches PfandBG, in dem auch die Regelungen des bis dahin geltenden Schiffsbankgesetzes Berücksichtigung fanden und das nun allen Instituten die Emission von Pfandbriefen ermöglichte, sofern sie die strengen Regeln des PfandBG einhalten und über die erforderliche Lizenz von der BaFin verfügen. „Das PfandBG bildet einen strengen gesetzlichen Rahmen für die Emission von Pfandbriefen und garantiert so die hohe Sicherheit und Qualität des Pfandbriefs als Refinanzierungsinstrument. Ausschlaggebend war von jeher der systematische Fokus auf den Investorenschutz gepaart mit einer hohen Innovationskraft seiner Emittenten“, erklärte vdp-Präsident Gero Bergmann.

Das PfandBG entwickelte sich in den vergangenen 20 Jahren stets weiter: Seit der Implementierung gab es bisher 24 Novellierungen. Die meisten waren technischer Natur oder dienten der Sicherstellung der Funktionsweise bestehender Regelungen. Teilweise wurden jedoch auch Aspekte der Sachwaltertätigkeit verbessert und Regelungen zur Liquiditätsreserve eingeführt. Einen Meilenstein in der Geschichte des PfandBGs stellte im Jahr 2019 die Umsetzung der Covered-Bond-Richtlinie der EU-Kommission zur stärkeren Harmonisierung der Qualitätsmerkmale europäischer Covered Bonds als Grundlage ihrer regulatorischen Privilegierung dar. Sie orientierte sich erfreulicherweise stark am PfandBG.

Auch Innovationen werden durch das Gesetz ermöglicht: Beispielsweise wurde 2014 der erste ESG-Pfandbrief begeben, im Jahr darauf folgte der erste Grüne Pfandbrief. Im Jahr 2018 wurde zum ersten Mal ein Sozialer Pfandbrief emittiert, und seit 2024 gibt es den Blockchain-basierten Pfandbrief am Markt. Somit hat das PfandBG den Weg für nachhaltige Emissionen in Zeiten des Klimawandels geebnet.

Zukünftig könnte der Pfandbrief auf Grundlage des PfandBG einen noch größeren Beitrag als Refinanzierungsinstrument leisten als bisher. Er könnte für gesellschaftspolitische Herausforderungen wie dem akuten Wohnungsmangel in Deutschland durch eine Anhebung der Beleihungsgrenze eine Lösung darstellen. Der Pfandbrief könnte aber auch bei den zunehmenden Investitionen in die Infrastruktur und in die nachhaltige Transformation vermehrt zum Tragen kommen.

Es ist also wichtig, dass der Fokus von Gesetzgeber und Aufsicht auf PfandBG-Novellen liegt, die eine optimierte Nutzung für Emittenten zum Ziel haben und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards des Pfandbriefs sicherstellen. Nur so kann die Erfolgsstory des Pfandbriefs weitergeschrieben werden.